Energieausweise

Die Vorgaben für den Energieausweis sind seit dem 01.November 2020 geregelt im GEG – Gebeäudeenergiegesetz.
Ein Energieausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Einblick über den aktuellen energetischen Stand Ihres Gebäudes zu erhalten
und gibt Ihnen Hinweise für mögliche Sanierungsmaßnahmen. Außerdem ist ein Energieausweis verpflichtend bei Verkauf oder Vermietung Ihres
Gebäudes und kann beim Kauf und Anmiete einer neuen Immobilie sehr ein sehr hilfreiches Entscheidungskriterium sein.

Mithilfe der Effizienzklasse wird Ihr Eigenheim in eine der neun Effizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. So können Sie sehr einfach zwischen den
einzelnen Gebäuden vergleichen und entsprechend feststellen, ob die Immobilie energetisch sparsam ist oder nicht.

Bei den Energieausweisen wird unterschieden zwischen:

Energiebedarfsausweis

– Ermittlung des Energiebedarfs des Gebäudes
– Einbeziehung von Informationen zu Dämmung, Dach, Fenster, etc.
– sinnvoll für die Ermittlung der zukünftig möglichen Kosten
– enthält Hinweise zu möglichen Sanierungsmaßnahmen
– Vor-Ort-Termin durch den Energieberater erforderlich

Verbrauchsausweis

–  Verbrauch der letzten 3 Jahre (Heizung und Warmwasser)
–  Ergebnis ist abhängig vom Nutzverhalten des bisherigen Bewohners

Pflichten nach EnEV 2014 und Hinweise

– bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht
– In Immobilienanzeigen ist es verpflichtend, die Ergebnisse des Energieausweises aufzuführen
– ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig
– Grundsätzlich hat man selbst die Wahl, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis gewünscht wird
– bei Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis verpflichtend
– ein Energiebedarfsausweis ist verpflichtend bei energetisch unsanierten Gebäuden mit bis zu 4 WE und Bauantrag vor 01.11.1977

Anrufen